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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lupus-Italicus

Für die Vermittlung von Ferienunterkünften gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Anmeldenden und der Agentur von Lars Büntjen "Lupus-Italicus" (im Folgenden vereinfacht "Agentur" oder "L-I") genannt.

I. Allgemeines

L-I (Inhaber Lars Büntjen) ist eine Agentur für die Vermittlung von Reiseleistungen. L-I tritt ausschließlich als Vermittler von touristischen Dienstleistungen (Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Hotelbuchungen, Sprachkurse, Mietwagen, Flüge, etc.) auf. L-I ist kein Reiseveranstalter. Im Fall einer Buchung kommt der die Reiseleistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Reisenden und den jeweiligen Leistungsanbietern, z. B. Besitzern von Ferienunterkünften, zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit der Agentur und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter wird insoweit verwiesen. Die vertraglichen Verpflichtungen der Agentur beschränken sich auf die Vermittlung der angebotenen und verfügbaren Reisen. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten der Agentur. Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Mit Anforderung einer Buchung (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) erklärt sich der Kunde mit diesen AGBs einverstanden.

II. Buchung, Vertragsschluss

Ihre Anfrage an die Agentur kann mündlich, telefonisch, über das Internet (Anfrageformular), schriftlich und per Fax erfolgen. Ihre Anfrage wird von der Agentur umgehend bearbeitet und beantwortet.
Für die endgültige Anmeldung der von Ihnen gewünschten Reiseleistung benötigt die Agentur Ihren schriftlichen Auftrag (per E-Mail, Fax oder Brief) sowie den Eingang der notwendigen Anzahlung (Ziffer III der AGB). Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtungen der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die Anmeldung ist als Geschäftsbesorgungsvertrag für den Kunden verbindlich. Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung erhalten Sie die Buchungsbestätigung und die Rechnung.
Die von Ihnen getätigte Buchung gilt zuerst zu dem Zeitpunkt von uns angenommen, zu dem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und der Agentur mit einer Frist von 4 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung auf Unrichtigkeiten oder Abweichung hinzuweisen. Für die Wahrung der Frist von 4 Tagen ist der Zugang ihrer Rüge entscheidend. Nach Ablauf dieser Frist können Unrichtigkeiten und Abweichungen nicht mehr berücksichtigt werden und berechtigen daher nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadensersatz wegen Schlechterfüllung.

III. Zahlungsmodalitäten, Sicherungsschein

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Gast einen Sicherungsschein, gemäß § 651k,4 BGB. Dieser sichert die Zahlungen des Gastes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.

Die Agentur L-I ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Leistungsanbieters den Reisepreis bzw. einen Teil des Reisepreises einzufordern. Der Zahlungsverlauf für die von Ihnen gebuchte Reise gliedert sich wie folgt:
- Mit der verbindlichen Buchung durch die Agentur L-I ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrages fällig und innerhalb von 7 Tagen bei L-I eingehend zu bezahlen. Für den Fall, dass zwischen Zugang der Buchungsbestätigung bei dem Reisenden und dem Reiseeintritt weniger als 6 Wochen liegen, ist der Gesamtbetrag ohne vorherige Anzahlung ebenfalls innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Geht die Anzahlung oder Gesamtzahlung bei L-I nicht innerhalb dieser Frist ein, ist der Anbieter, d.h. der Besitzer der Ferienunterkunft, berechtigt vom Vertrage zurückzutreten und dem Gast pauschalierte Rücktrittsgebühren (Ziff. VII der AGB) in Rechnung zu stellen.
- Die Restzahlung ist spätestens 6 Wochen vor Belegungsbeginn an L-I eingehend zu überweisen, da L-I entsprechend frühzeitig Zahlungen an die Leistungsanbieter weiterleiten muss. Geht die Restzahlung bei L-I nicht innerhalb dieser Frist ein, ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast pauschalierte Rücktrittsgebühren (Ziff. VII der AGB) in Rechnung zu stellen.
Nach dem Eingang der Anzahlung (oder der Gesamtzahlung) bei L-I bekommt der Reisende eine schriftliche Bestätigung des Leistungsanbieters.
Hiervon abweichende Regelungen werden Ihnen für jede Reise gesondert bekannt gegeben, da diese von Anbieter zu Anbieter variieren können.

IV. Kaution

Einige der Leistungsanbieter verlangen bei der Schlüsselübergabe eine Kaution. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Buchungsbestätigung der Leistungsanbieter an den Gast.

V. Haftung von L-I

Angaben über vermittelte Unterkünfte und Nebenleistungen beruhen auf den Angaben des jeweiligen Leistungsanbieters uns gegenüber. L-I haftet den Anmeldenden gegenüber ausschließlich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen vom Leistungsträger an den Reisenden. Die Agentur gibt jedoch keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Information ab. L-I haftet nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise.
Die Agentur haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist in den Fällen
a) leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie
b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) begrenzt auf den 1,5 fachen des vertraglichen Entgelts.
Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

VI. Gewährleistungen (Mängelrügen)

Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte ausschließlich und unverzüglich an die jeweiligen Leistungsanbieter oder örtlichen Beauftragten.

VII. Rücktritt durch den Kunden

Der Reisende kann gemäß den folgenden Bestimmungen vor Reisebeginn vom Vertrage zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung bei L-I. Die Höhe der für einen Reiserücktritt anfallenden Kosten richtet sich nach den Bestimmungen der Leistungsträger und ist, soweit sie von den nachfolgend genannten Bedingungen abweicht, ihrer Buchungsbestätigung zu entnehmen.

Folgende Rücktrittskosten entstehen:
- bei einem Rücktritt bis zu 90 Tage vor Belegungsbeginn 20 % des Gesamtbetrages
- vom 89. bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn 30 % des Gesamtbetrages
- vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtbetrages
- vom 29. bis zum 7. Tag vor Belegungsbeginn 80 % des Gesamtbetrages
- Ab dem 7. Tag vor Belegungsbeginn 90 % des Gesamtbetrages.

Die Schadensersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn der Verwender einen höheren oder der Vertragspartner einen niedrigeren Schaden nachweist. Bei Nichtanreise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung bleibt der Gast zur vollen Bezahlung verpflichtet. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt auch, falls der Gast unverschuldet, z. B. durch Krankheit, an der Inanspruchnahme der Leistung verhindert ist. Wir empfehlen daher dem Kunden dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

VIII. Ersatzperson

Der Gast hat das Recht Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei der Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro/Person.

IX. Umbuchungen

Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss Umbuchungen, Kündigungen oder sonstige Änderungen vorgenommen, so erhebt L-I, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 90 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von Euro 25, - pro Person. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Vertrag und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

X. Ankunfts- und Abreisezeit

Die Ankunfts- und Abreisezeit ist dem Vertrag mit den jeweiligen Leistungsanbietern zu entnehmen. Wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, gelten folgende Bedingungen:

- Die Übernahme des Objektes erfolgt nicht vor 15 Uhr des Anreisetages.
- Späteste Ankunftszeit ist 21:30 Uhr. Eine Verspätung hat der Gast bei dem Eigentümer anzuzeigen. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
- Das Objekt ist am Abreisetag spätestens bis 10.30 Uhr zu übergeben.

XI. Keine Haftung bei Fremdleistungen und "Tipps und Tricks"

Die Beschreibung möglicher Besichtigungen, Wanderungen, Radtouren und Rundreisen haben nur informativen Charakter. L-I übernimmt diesbezüglich keine Gewährleistung jeglicher Art. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass genannte Ausflugsmöglichkeiten, Touren, Fremdleistungen und andere Freizeitaktivitäten, insbesondere Fahrrad-, Wander-, Ski- und Reittouren auf eigene Gefahr und eigenes Risiko geschehen. Da wir nicht über den Trainingszustand der Gäste informiert sind, raten wir grundsätzlich untrainierte und unerfahrene Personen von derartigen Aktivitäten ab.

XII. Pass-, Visa - und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. L-I haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Leistungsanbieter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass L-I die Verzögerung zu vertreten hat.

XIII. Abtretungsverbot

Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Reisenden gegen L-I an Dritte sind ohne schriftliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

XIV. Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

XV. Nebenabredenausschlussklausel

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.

XVI. Einbeziehungsklausel

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

XVII. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Agentur ist Magdeburg. Für Klagen von L-I gegen den Reisenden wird als ausschließlicher Gerichtsstand Magdeburg vereinbart, soweit der Gast Vollkaufmann oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

XVIII. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Bestimmungsteilen der hier aufgeführten Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Allgemeine Buchungsbedingungen von ABV

Allgemeine Buchungsbedingungen zur Vermietung von Ferienunterkünften

Die Gesellschaft ABV – Artefice di Belle Vacanze srl (in diesem Text weiterhin nur ABV genannt) mit Geschäftssitz in Piazza Vittorio Emanuele n° 12, I – 53010 Vagliagli (Siena), Steuernummer 01103330526, handelt als Tour Operator (Lizenz und Genehmigung der Provinz Siena vom 11/06/2001).

1. Vermietung – Mietpreis

Die Vermietung der ABV Wohnungen wird im Namen und im Auftrag des Eigentümers bzw. des rechtlichen Vertreters des Mietobjekts zu den für die laufende Saison gültigen Preisen, abgeschlossen. Die Mietpreise sind in der Währungseinheit Euro veröffentlich und sind fester Bestandteil dieser Buchungsbedingungen. Die Agenturen sind in keinem Falle berechtigt, diese Mietpreise zu ändern. Diese Preise sind, wie in der Preisliste detailliert aufgeführt, nach Saisonzeiten unterteilt und verstehen sich, soweit in der Objektbeschreibung und/oder der Preisliste nicht anders formuliert, pro Mieteinheit und Woche. Die kürzeste Mietperiode ist eine Woche, von Samstag bis Samstag, Ausnahmen sind Anlagen mit dem entsprechenden Symbol – hier beträgt der Mindestaufenthalt 2 Nächte.

2. Buchungen

Um eine Buchung zu tätigen, benutzt der Kunde das ABV Buchungsformular oder das der autorisierten Agentur, welches genauestens ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden muss. Alle Buchungen werden entweder durch ABV oder durch seine Agenturen, welche dazu befugt sind im Namen und Auftrag von ABV zu handeln, abgeschlossen. Diese Agenturen sind bevollmächtigt, Zahlungen der Kundschaft im Namen und Auftrag seitens ABV entgegenzunehmen. Zum Zeitpunkt der Buchung muss der Kunde 25% des gesamten Mietpreises als Anzahlung und Buchungsbestätigung leisten. Die Restzahlung muss bei der Agentur oder ABV binnen 42 Tagen vor Mietbeginn eingehen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist ABV dazu berechtigt die Buchung zu annullieren und die bereits geleistete Anzahlung einzubehalten. Im Falle einer Buchung innerhalb dieser 42-Tagesfrist muss der Kunde 100% der Gesamtmiete im Moment der Buchung an ABV oder an seine Agentur bezahlen. Buchungen von eventuellen Sonderwünschen (Babybetten, Haustiere, Zusatzbetten u.ä.) sind bei Vertragsabschluss schriftlich anzumelden und werden nur mit der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von Seitens ABV anerkannt. Mit Vertragsabschluss der Reservierung werden die hier aufgeführten Buchungsbedingungen in allen Punkten und ohne Vorbehalt anerkannt.

3. Mietgutschein - Personenzahl

Mit Eingang der Restzahlung wird ABV bzw. seine Agentur dem Kunden den Mietgutschein mit Wegbeschreibung und Adresse der Unterkunft zusenden. Dieser Voucher muss bei der Ankunft dem Eigentümer bzw. seinem Vertreter vorgelegt werden, um Zutritt zu der gebuchten Unterkunft zu bekommen. Kein anderes Dokument wird für gültig anerkannt. Dieses Dokument ist namentlich und die Übertragung an Dritte untersagt. Der Eigentümer oder sein Vertreter kann dem Kunden den Zutritt verweigern, sollte die Anzahl der Urlauber (Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr) die maximale Bettenzahl in dem gebuchten Mietobjekt übersteigen. Die einzige Ausnahme bilden Kinder unter zwei Lebensjahren (noch nicht vollendet), für die sowohl Kinderbetten als auch die dazu gehörige Bettwäsche von den Eltern mitgebracht werden. Mit Ausnahme andersartigen Vereinbarungen mit ABV dürfen nur diejenigen Gäste in dem Mietobjekt wohnen, die auch den zuständigen Behörden gemeldet wurden. Der Eigentümer kann die sofortige Ausweisung der Kunden verlangen, falls die Gäste ohne vorherige Genehmigung von ABV während ihres Aufenthalts in dem gemieteten Wohnobjekt wechseln sollten. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen ohne Rückerstattung bzw. Schadensersatz einbehalten.

4. Zahlungsbedingungen – Nebenkosten

Die Zahlungen müssen nach den Modalitäten der autorisierten Agentur erfolgen, ohne Gebühren für den Empfänger in der europäischen Währung EURO erfolgen. Im Fall einer Banküberweisung muss dazu bei jeder Zahlung der Kundenname, die Buchungsnummer und die sich auf das gemietete Wohnobjekt beziehende Kodierung angegeben werden. Falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist der Mietvertrag ungültig. In anderen Währungen erfolgte Zahlungen werden nicht angenommen. Auf der Webseite sind die Mietpreise und eventuelle Nebenkosten wie Heizung, Wasser- und Stromverbrauch etc. angegeben. Andere, seltenere Zusatzausgaben wie Telefongebühren, Haushaltshilfe, Fahrradverleih u.a. sind in der jeweiligen Hausbeschreibung aufgeführt. All diese Nebenkosten müssen vom Kunden direkt an den Eigentümer oder seinem Stellvertreter im Moment der Abreise in bar bezahlt werden.

5. Ankunft – Abfahrt

Folgende Anreise- und Abfahrtszeiten einzuhalten: Die Ankunft am Feriendomizil ist für Samstag zwischen 17:00h und 20:00h vorgesehen. Die Abreise erfolgt samstags zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Abweichungen von diesen Zeiten sind in den Beschreibungen angegeben. Bei der Schlüsselabgabe hat der Eigentümer oder sein Vertreter das Recht, den Gesamtzustand der Wohnung zu kontrollieren. Andere Ankunftszeiten/-tage müssen mindestens drei Tage vor Ankunft ABV mitgeteilt und von ABV genehmigt werden. Im Falle einer unvorhergesehenen verspäteten Ankunft am Mietobjekt ist der Kunde verpflichtet zwischen 17:00 und 20:00 Uhr ABV telefonisch unter 0577 322757, mittels Fax 0577 322424 oder per e-mail info@abvitalia.it zu verständigen, um ABV die Möglichkeit zu geben, den Besitzer entsprechend zu informieren. Sollte der Besitzer oder sein Vertreter nicht erreichbar sein um ihm die Verspätung mitzuteilen, oder sollte die Verspätung nicht rechtzeitig bekannt gegeben worden sein bzw. sollte der Besitzer eine verspätete Anreise nicht akzeptieren, sind eventuell aufkommende Hotelkosten vom Kunden zu tragen. Sollte der Besitzer oder ein Vertreter zu einer unvorhergesehenen und nicht geplanten Fahrt veranlasst werden, kann er vom Kunden eine Unkostenerstattung verlangen. Die Ankunft am Feriendomizil an der Amalfi Küste ist für Samstag zwischen 16:00h und 19:00h vorgesehen. Für den Fall einer Verspätung, unabhängig welches der Grund für diese ist, behält sich die Agentur vor Ort das Recht vor dem Kunden einen Pauschalbetrag von Euro 25,00, der direkt vor Ort zu begleichen ist, abzuverlangen. Bei seiner Ankunft ist der Kunde gebeten, dem Eigentümer oder seinem Vertreter den Mietgutschein und, falls nötig, alle Pässe bzw. Personalausweise der Mitreisenden zur gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung vorzulegen.

6. Kaution – Ordnung und Reinigung – Heizung - Haustiere

Bei Ankunft muss der Kunde dem Eigentümer oder seinem Vertreter die angegebene Kaution in Bargeld in europäischer Währung (EURO) hinterlegen. Dieser Betrag wird dem Kunden bei der Abreise abzüglich Nebenkosten und eventueller Schäden zurückerstattet. Der Eigentümer wird den Zugang zu der Wohnung verweigern, wenn der Kunde die Hinterlegung der Kaution ablehnt. Sollte der Kunde früher als vorgesehen abreisen, hat der Besitzer das Recht die Kaution einzubehalten und diese innerhalb eines Monats per Post zuzusenden, nachdem er das Haus zum vorgesehenen Zeitpunkt (siehe Punkt 5) kontrolliert und eventuelle Nebenkosten oder Schäden von der Summe abgezogen hat. Sowohl der Besitzer bzw. sein Stellvertreter als auch der Kunde entbinden ABV jeglicher Verantwortung bei eventuellen Streitigkeiten zwischen beiden Parteien bezüglich der Kaution oder ihrer Rückerstattung. Die Unterkünfte werden sauber und ordentlich übergeben. Bei Abreise zahlt der Kunde an den Eigentümer oder seinem Vertreter den vorgesehenen Betrag der Endreinigung, welcher auf der Webseite für jedes einzelne Mietobjekt aufgelistet ist. Diese Summe schließt nicht die Reinigung der Küche und die Abfallentsorgung ein, welche auf jeden Fall dem Kunden unterliegen. Sollte diese Bedingung nicht respektiert werden, hat der Eigentümer das Recht, zusätzlich zum Endreinigungspreis eine Erstattung von €8,00/Person mit einem Mindestbetrag von €25,00/Wohnung zu verlangen, die er von der Kaution abziehen wird. Bei Buchungen von Hotelunterkünften sind die Reinigungskosten bereits im Zimmerpreis eingeschlossen. Der Heizungsgebrauch (Zeitraum der Inbetriebnahme, Uhrzeit des An- und Abschaltens, Höchsttemperatur ect.) ist in Italien mit entsprechenden Gesetze geregelt, die von Region zu Region unterschiedlich sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann (so fern keine Gesetzesänderung eintritt) in der Toskana die Heizung nur von November bis April für acht Stunden am Tag in Betrieb genommen werden. Diese Regelung gilt auch für Feriendomizile, welche die Heizkosten bereits im Mietpreis eingeschlossen haben. Außer dem angegebenen Zeitraum kann eine Beheizung nicht garantiert werden. Die Heizkosten in Italien sind sehr hoch. Haustiere (Hunde oder Katzen) werden nur in Unterkünften mit dem entsprechenden Symbol akzeptiert. Der Kunde ist verpflichtet, bei Buchung auf eventuelle Haustiere hinzuweisen und Anzahl bzw. die Rasse anzugeben. Auch ist der Kunde verpflichtet, die eventuell mitreisenden Haustiere in gemeinschaftlichen Räumen und im Poolbereich zu beaufsichtigen um Schäden zu vermeiden. Für die Haustiere erhebt der Besitzer in einigen Fällen eine Gebühr, die in der Objektbeschreibung aufgeführt und direkt vor Ort zu bezahlt ist.

7. Benehmen

Von den Kunden wird erwartet, dass sie das angemietete Wohnobjekt und die landesüblichen Traditionen achten. Sollten die Kunden die Grundregeln des guten Benehmens nicht respektieren, hat der Besitzer bzw. sein Vertreter das Recht, die Urlauber vor Ablauf der Mietdauer vom Grundstück zu verweisen und eventuelle Schäden sowie die Endreinigung von der Kaution abzuziehen. Der Kunde verliert jegliches Recht auf Rückerstattung des Mietpreises.

8. Wartung - Schwimmbecken

Der Hausbesitzer oder sein Vertreter haben das Recht, das Grundstück für übliche Wartungs- oder Pflegearbeiten u.ä. im Garten, Schwimmbad, Tennis usw. auch bei gänzlich unabhängigen Häusern zu betreten. Sofern in der Objektbeschreibung nicht anders erwähnt, sind die Schwimmbecken vom 15. Mai bis 30. September geöffnet.

9. Beschwerden - Verantwortung

Die Beschreibungen der Unterkünfte sind korrekt und in gutem Glauben verfasst. ABV lehnt jegliche Verantwortung für Änderungen, die der Besitzer ohne Wissen von ABV veranlasst hat, ab. Falls der Kunde aus irgendeinem berechtigten Grund die Wohnung nicht akzeptieren sollte, muss er umgehend das Büro von ABV vor 20:00h am Samstag der Ankunft, oder spätestens bis 12:00 Uhr des darauffolgenden Montags benachrichtigen (Tel. 0577 322757) und den Vorfall innerhalb von 24 Stunden schriftlich bestätigen (fax 0577 322424, e-mail info@abvitalia.it).
Das ABV Büro ist ganzjährig von Montags bis Freitags von 9:00 bis 17:30 Uhr und zwischen Ostern und Ende September ebenfalls Samstags geöffnet. Der Kunde muss ABV die nötige Zeit, eventuell persönlich vor Ort den Beschwerdegrund und somit die Verantwortlichkeit in Präsenz des Kunden als auch des Besitzers zu überprüfen, und Zeit zur Problemlösung gewähren. Beschwerden, die auf andere Weise als hier beschrieben oder außerhalb der angegebenen Termine erstattet werden, können von ABV nicht in Erwägung gezogen werden. Sollte die oben erwähnte Benachrichtigung ausbleiben und der Kunde ohne ausdrückliche Genehmigung seitens ABV die Unterkunft vor Ablauf der Mietdauer verlassen, verliert der Kunde jeglichen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises, außer er hat einen legalen Kündigungsgrund des Mietvertrages. Beschwerden, die nach Abreise erfolgen, werden nicht berücksichtigt und haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Atmosphärische Ereignisse, Insektenstiche bzw. -bisse und die Präsenz von landesüblichen Insekten/Tierchen u.ä., zeitweiser Ausfall von Strom und Wasser u.ä., die von staatlichen Einrichtungen oder unvorhersehbarer Ereignisse abhängen, können nicht als triftigen Beschwerdegrund anerkannt werden. Bei den Mietobjekten handelt es sich in der Regel um private Häuser ohne internationalen Standardklassifizierung, die in der Ausstattung und Einrichtung den lokalen Gewohnheiten und dem individuellen Geschmack der Besitzer entsprechen. Eventuelle kleine Unannehmlichkeiten, die aus den oben genannten Umständen entstehen könnten sind kein Reklamegrund. Sollte sich ABV gezwungen sehen, die Buchung auf Grund höhere Gewalt oder anderen Gründen, die nicht in der Verantwortlichkeit von ABV liegen zu stornieren, wird ABV dem Kunden je nach Verfügbarkeit eine gleichwertige Unterkunft anbieten. Sollte die neue Unterkunft weniger kosten als die ursprünglich Gebuchte, wird dem Kunden die Differenz ausbezahlt ohne weitere Schadensersatzansprüche anzuerkennen. Wird keine Lösung gefunden, erstattet ABV dem Kunden den bezahlten Mietpreis, ohne jegliche weitere Schadensersatz- oder Unkostenansprüche anzuerkennen.

10. Versicherungen

ABV bestätigt, alle nach der italienischen Gesetzgebung, der Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die Tourismusbranche und des regionalen Gesetzes n° 16 vom 08.02.1994 erforderlichen Versicherungen abgeschlossen zu haben.

11. Storno

Wenn der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, eine Buchung annulliert, muss dies schriftlich erfolgen. Es werden folgende Stornogebühren erhoben:
15 % des Gesamtpreises, wenn die Annullierung mindestens 60 Tage vor Mietbeginn erfolgt
25 % vom 59. bis zum 40. Tag vor Mietbeginn
50 % vom 39. bis zum 30. Tag vor Mietbeginn
90 % vom 29. bis zum letzten Tag vor Mietbeginn
100 % am Anreisetag (No-show) Für eventuelle Änderungen einer getätigten Buchung von Seiten des Kunden, die nicht den Mietzeitraum betreffen, noch ein Wohnungswechsel mit sich führt, wird der Kunde mit einem Betrag von Euro 25,00 belastet. Nach Vertragsabschluß werden Umbuchungen auf ein anderes Mietobjekt und/oder Änderung der Reisedauer/-daten als Annullierung angesehen und die entsprechenden Stornokosten angesetzt. Wenn es ABV möglich ist die Wohnung für den annullierten Zeitraum weiterzuvermieten, wird von dem Kunden nur eine Vertragsstrafe von 5% des Mietpreises mit einem Mindestbetrag von Euro 100,00 als Bearbeitungsgebühr verlangt.

12. Gerichtsstand

Der zuständige Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten in Bezug auf Buchungen und Vermietungen gegen ABV ist Siena (Italien). Es sind die in Italien erlassenen Gesetzte gültig.

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